Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hat die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei wieder aufleben lassen. Der FDP-Politiker Dürr warnte vor einem „fatalen Signal“ eines Verbots. Auch mehrere CDU-Politiker äußerten sich zurückhaltend.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Throm, sagte der „Augsburger Allgemeinen“, man müsse angesichts der neuen Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit der AfD haben könne. Klar sei, dass die Auseinandersetzung mit der Partei auch weiterhin politisch geführt werden müsse. Entscheidend seien schnelle sichtbare Erfolge der neuen Koalition, vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit sowie Wirtschaft.
Badenberg: Müssen Gerichtsentscheidung abwarten
Die Berliner Justiz-Senatorin Badenberg verwies im Die Berliner Justiz-Senatorin Badenberg verwies im Deutschlandfunk auf die Ankündigung der AfD, juristisch gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorzugehen. Sie betonte, erst auf Grundlage einer Gerichtsentscheidung könne man auch über ein Parteiverbot sprechen. Klar sei aber, dass man die AfD nicht wie jede andere Partei behandeln könne, meinte die CDU-Politikerin.
Zum Vorwurf von US-Außenminister Rubio, bei der Einstufung des Verfassungsschutzes handle es sich um Tyrannei, sagte Badenberg, das Instrument des Verfassungsschutzes sei Teil eines wehrhaften Rechtsstaates. Sie könne daran nichts Undemokratisches sehen. Die frühere Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutzes betonte, die Behörde gebe nur ihre Einschätzung ab. Dagegen könne man juristisch vorgehen. Dann werde von unabhängigen Gerichten entschieden.
Advertisement
Der CDU-Politiker Wanderwitz hatte nach der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ erklärt, es gebe nun bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. Ein Verbot der AfD sei das effektivste Mittel, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern, sagte der Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens im RTL-Fernsehen. Solange die Partei täglich ihren Hass und ihre Hetze in die Welt trage, sei dies unmöglich, erklärte Wanderwitz.
NRW-Politiker für Verbotsvefahren
Auch aus Nordrhein-Westfalen waren gestern Rufe nach einem härteren Vorgehen gegen die AfD laut geworden. Die Landtagsfraktionschefin der Grünen, Schäffer, erklärte, es sei Zeit für ein AfD-Verbotsverfahren. Der Generalsekretär der NRW-SPD Cordes, sagte, „wir dürfen nicht länger zögern, dieses scharfe Schwert des Rechtsstaates zum Schutz unserer Demokratie zu ziehen“.
NRW-Innenminister Reul von der CDU erklärte, wer systematisch gegen Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit hetze, dürfe nicht länger hinter bürgerlicher Fassade agieren.
Dürr (FDP): AfD politisch bekämpfen
Gegen einen Antrag auf ein AfD-Verbot sprach sich der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Dürr, aus. Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht hätten, wäre fatal, sagte Dürr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er verwies darauf, dass zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD gescheitert seien. Stattdessen müsse man die AfD „politisch wieder klein machen“, indem konkrete Probleme gelöst würden.
Advertisement
Ein Parteienverbot dürfen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragen. Entschieden wird darüber vom Bundesverfassungsgericht.
„Gesichert rechtsextremistisch“: Was die Einstufung durch den Verfassungsschutz für die AfD bedeutet
Kommentar zur AfD-Einstufung: Parteien müssen nun Farbe bekennen
Verfassungsjurist: Gutachten kann Teil eines Verbotsverfahrens sein
Diese Nachricht wurde am 03.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.