New De

„AfD-Verbotsverfahren: Pro und Contra – Was spricht dafür, was dagegen?“

Nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch, nimmt die Debatte über ein Verbotsverfahren für die AfD wieder langsam Fahrt auf. Doch was sind die Vor- und Nachteile?

Tino Chrupalla, Bundesvorsitzender der AfD, spricht zum Wahlkampfauftakt der AfD in Halle/Saale. Am 23.02.2025 sind rund 59 Millionen Bundesbürger aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen.
Wahlkampf AfD – Halle (Saale) (picture alliance / dpa / Hendrik Schmidt)
Die Feinde der Demokratie sollen nicht die Möglichkeit bekommen, die Demokratie abzuschaffen. Das ist der Grundsatz, der hinter dem Begriff der wehrhaften Demokratie steht. Deswegen ist es auch möglich, demokratiefeindliche Parteien zu verbieten.
Schon länger gibt es Befürworter eines Verbotsverfahren gegen die AfD. Die Einstufungen der AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem hatten diese Debatte jeweils befeuert.
Das AfD-Logo

Jetzt auch bundesweitAfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft

29:49 Minuten02.05.2025
Das war der Tag

AfD-Gutachten Warum bleibt es unter Verschluss?

01:04 Minuten02.05.2025
Eine Mehrheit für einen Antrag auf eine Prüfung eines Verbotsverfahrens kam im Februar 2025 jedoch nicht zustande. Nur 124 Abgeordnete standen zu diesem Zeitpunkt für die Initiative, weshalb es im Bundestag keine Abstimmung gab.
Doch durch die nun bundesweit erfolgte Hochstufung der zweitstärksten Partei Deutschlands von „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ zu „gesichert rechtsextremistisch“ nimmt die Diskussion über ein Verbotsverfahren neue Fahrt auf. Ein solches Verfahren ist allerdings komplex und es gibt Befürchtungen, dass es dem demokratischen System sogar schaden könnte.

Inhalt

Was sind die Voraussetzungen, um eine Partei zu verbieten?

Das Verbot von demokratiefeindlichen Parteien oder Vereinen ist eines der Mittel, mit denen eine wehrhafte Demokratie gegen ihre Feinde und somit gegen ihre eigene Abschaffung vorgehen kann. Grundlage für ein solches Verbot ist der Artikel 21 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Was das genau bedeutet, legte das Bundesverfassungsgericht in weiteren Entscheidungen fest. So muss die Partei sich beispielsweise in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzen. Es genüge nicht, oberste Verfassungswerte abzulehnen, heißt es in einer Erläuterung des Bundesinnenministeriums. „Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“ – also aktiv gegen den Staat vorgehen.
Der kleine Fluss Hunte ist in der Nähe vor Oldenburg über die Ufer getreten und überschwemmt die umliegenden Wiesen und Äcker (Aufnahme mit Drohne).

HintergrundWie funktionieren Parteiverbotsverfahren? (ab 12:18)

28:04 Minuten03.01.2024
Staatsrechtler Prof. Christoph Moellers bei einem Interview in Berlin.

Verfassungsrechtler Möllers: Kein AfD-Verbotsverfahren ohne öffentliche Debatte

24:43 Minuten28.01.2024
Ein weiter entscheidender Punkt: Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Das heißt, eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie auch eine gewisse Chance hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen.
Auch gegen welche Werte des Grundgesetzes die Partei vorgehen müsste, ist recht eng gefasst. Es handelt sich dabei um die drei zentralen Kernwerte. Diese sind die Würde des Menschen – der Grundsatz, dass alle Menschen gleich viel wert sind –, das Demokratieprinzip und schließlich das Rechtsstaatsprinzip, also die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte.
Den Antrag auf ein Parteiverbot können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Über ein Parteiverbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.

Welche Parteiverbote und Anträge dar auf gab es bereits?
Advertisement

Zweimal hat das Bundesverfassungsgericht bisher Parteien verboten: die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), beide in den 1950er-Jahren.
Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde gleich zweimal ein Verbotsverfahren eingeleitet – und beide scheiterten. Das erste 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch bevor es zur Verhandlung in Karlsruhe kam: Denn damals saßen V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei und hatten möglicherweise die Entscheidungen der NPD beeinflusst. Drei der sieben Richter des zweiten Senats sahen darin ein Verfahrenshindernis.
Karlsruhe, 17. Januar 2017: Verfassungsrichter um Andreas Voßkuhle (2.v.l.) bei der Bekanntgabe der Entscheidung gegen ein Verbot der NPD

ParteiverbotsverfahrenWarum die NPD nicht verboten wurde

18:57 Minuten04.12.2022
2017 entschied das Bundesverfassungsgericht dann erneut über ein NPD-Verbot. Damals stellte das Gericht fest, dass die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele vertrete, die auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet seien. Dem Gericht fehlten jedoch „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. Das Parteiverbot wurde deswegen abgelehnt.

Wie wird die AfD vom Verfassungsschutz eingestuft?

„Prüffall“, „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ und „gesichert extremistische Bestrebung“ – das sind die drei Stufen des Verfassungsschutzes zur Einordnung möglicher verfassungsfeindlicher Vereinigungen und Organisationen.
Advertisement
Seit dem 2. Mai 2025 stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (BfV) die AfD nach mehrjähriger Prüfung nun als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, so der Inlandsgeheimdienst. Die AfD hat bereits angekündigt, gegen die Hochstufung zu klagen. In einer 48-seitigen Abmahnung fordert sie das BfV auf, die Einstufung öffentlich zu korrigieren.
Informationen am Mittag

VerfassungsschutzAfD-Bundespartei gesichert rechtsextremistisch

07:55 Minuten02.05.2025
Informationen am Abend

VerfassungsschutzWarum die AfD gesichert rechtsextremistisch ist

09:15 Minuten02.05.2025
Das Bild zeigt ein AfD-Logo in Nahaufnahme

Kommentar zu AfDNun müssen die anderen Parteien Farbe bekennen

02:32 Minuten02.05.2025
Zuvor war die AfD bereits mehrfach gerichtlich gegen Schritte des BfV vorgegangen. So im März 2021 gegen die bundesweite Einstufung als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Diese Einschätzung wurde ein gutes Jahr später aber in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Und auch das Oberverwaltungsgericht Münster folgte dem Urteil aus Köln im Mai 2024.
Ein großes weiß erleuchtetes AfD-Logo steht auf einer dunklen Bühne. Im Hintergrund ist das AfD-Logo ein weiteres mal, ebenfalls beleuchtet, zu sehen.

Nach Münster-UrteilBerlins Justizsenatorin: Verfassungsschutz prüft AfD jetzt weiter

06:34 Minuten13.05.2024
Informationen am Mittag

OVG MünsterAfD zu Recht als extremistischer Verdachtsfall eingestuft

06:08 Minuten13.05.2024
Auch drei AfD-Landesverbände wurden bereits von den dortigen Verfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft: in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus betrachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) inzwischen auch die Jugendorganisation der Partei, die „Junge Alternative für Deutschland“ (JA), als „gesichert rechtsextremistisch“. Ein Eilantrag dagegen war Anfang Februar 2024 gescheitert.

Was spricht für ein AfD-Verbot?

Über ein AfD-Verbot ist schon öfter diskutiert worden – beispielsweise 2022, als über Verbindungen zwischen Reichsbürgern und der AfD berichtet wurde. Eine neuerliche Debatte entfachte im Januar 2024 ein Bericht des Recherchenetzwerks „Correctiv“ über ein geheimes Treffen in Potsdam, bei dem unter anderem Vertreter der AfD und der rechtsextremen Identitären Bewegung über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland berieten.
Blick auf ein Gästehaus in Potsdam, in dem AfD-Politiker nach einem Bericht des Medienhauses Correctiv im November an einem Treffen mit Rechtsextremen teilgenommen haben sollen.

Geheimtreffen der RechtenWie groß ist die Gefahr?

23:13 Minuten11.01.2024
Claus Leggewie trägt ein hellblaues Hemd und ein dunkelblaues Sakko

„Correctiv“-Recherche Politologe Leggewie: „Das demokratische Deutschland pennt“

14:11 Minuten10.01.2024
Blick durch Bäume auf das Landhaus Adlon bei Potsdam.

„Correctiv“-RechercheRechtsextremes Geheimtreffen gehört für AfD zur Normalität

06:39 Minuten11.01.2024
Durch den Bericht sei es leichter geworden, die Partei zu verbieten, sagte der Publizist und Jurist Heribert Prantl Anfang Januar – denn „die fatalen Pläne der Partei“ seien noch deutlicher geworden. Für Prantl ist es „höchste Zeit“, ein Verbotsverfahren zu initiieren. „Man muss die Kraft haben, intolerant gegenüber denjenigen zu sein, die die Demokratie umbringen wollen.“
Nach der Hochstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ häufen sich nun parteiübergreifende Stimmen, die sich für ein Verbot der Partei aussprechen. Während einige Abgeordnete direkt einen Verbotsantrag fordern, sprechen sich andere erstmal für eine Prüfung eines solchen Verfahren aus.
So sagte der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, dass die Verfassung wenig Spielraum lasse. Die AfD stehe nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und müsse „deshalb verboten werden“. Nach der Hochstufung sei das mit noch größerer Dringlichkeit nötig. „Ich glaube nicht an einen schnellen Verbotsantrag, aber ich glaube, dass jetzt die Vorbereitung eines Verbotverfahrens eingeleitet werden muss“, so Castellucci.
Das war der Tag

Castellucci (SPD)Verbotsverfahren sollte vorbereitet werden

10:04 Minuten02.05.2025
Informationen am Mittag

AfD-EinstufungReaktionen auf Einschätzung durch Verfassungsschutz

04:42 Minuten03.05.2025
Bei einer Demonstration trägt ein Teilnehmer eine Fahne des niedersächsischen Landesverbandes der Partei AfD.

Kommentar zur AfDEin Parteiverbot käme der Kapitulation des Politischen gleich

03:08 Minuten03.01.2024
Die AfD ausschließlich politisch zu bekämpfen, reicht aus Sicht des Juristen und Politologen Bijan Moini nicht aus. Dieses Konzept sei gescheitert: „Es gehören alle Instrumente auf den Tisch – bevor es für ihren Einsatz zu spät ist“, so Moini schon vor der Hochstufung.
Beführworter eines Verbotsantrages sehen auch ein weiteres Argument auf ihrer Seite: Durch den politischen Erfolg der AfD, steigen auch ihre Chancen, ihre potentiell verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen. Das ist spätestens seit der Bundestagswahl 2025 der Fall, in der die AfD als zweitstärkste Partei hervorgegangen ist.
Genauso mit Blick auf die Bundesländer: Dort ist die AfD in Thüringen mit 32,8 Prozent die stärkste Kraft, in Sachsen mit 30,6 Prozent und in Brandenburg mit 29,2 Prozent der Stimmen jeweils zweitstärkste Kraft. Die AfD verfügt in den Landtagen von Thüringen und Brandenburg nun jeweils über eine Sperrminorität und kann so wichtige Entscheidungen blockieren, etwa Änderungen an der Landesverfassung oder die Ernennung von Richtern.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD, sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtages und hebt die Hand bei einer Abstimmung.

ThüringenWie die AfD eine Sperrminorität nutzen könnte

05:28 Minuten04.09.2024

Was spricht gegen ein AfD-Verbot?

Gegner eines AfD-Verbotsverfahrens verweisen auf mögliche negative Folgen und Reaktionen in der Bevölkerung. Ein Verbotsverfahren – so die Befürchtung – würde dazu führen, dass sich erhebliche Teile der Bevölkerung weiter von der Demokratie entfremden.
So sprach sich der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, in den Zeitungen der Funke Mediengruppe gegen einen AfD-Verbotsantrag aus. „Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal.“ Dürr forderte: „Wir müssen die AfD politisch wieder klein machen, indem wir konkrete Probleme endlich lösen.“
Felor Badenberg (CDU), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, bei einem Interview in ihrem Büro in der Senatsverwaltung für Justiz in Schöneberg.

Badenberg (CDU)AfD nicht wie jede andere Partei behandeln

14:34 Minuten03.05.2025
Podcast: Studio 9

AfD verbietenWie die Chancen für ein Verbotsverfahren stehen

10:26 Minuten02.05.2025
Bei einer Demonstration trägt ein Teilnehmer eine Fahne des niedersächsischen Landesverbandes der Partei AfD.

Kommentar gegen ein AfD-VerbotEin Parteiverbot käme der Kapitulation des Politischen gleich

03:08 Minuten03.01.2024
Auch an den rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung würde das Verbot grundsätzlich nichts ändern, so die Argumentation einiger Verbotsgegner. Viele Kritiker verweisen auch auf die beiden gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und die geringen Erfolgschancen eines AfD-Verbots und die Dauer eines solchen Verfahrens.
Andere Kritiker sehen auch die Gefahr, dass sich die AfD durch ein Verbotsverfahren in eine Opferrolle begebe und so gegebenenfalls weiter Zulauf bekomme.
Die Berliner Justiz-Senatorin Felor Badenberg (CDU), zuletzt Vizepräsidentin des Bundesverfassungsschutzes, betonte, dass sich zu diesem Zeitpunkt die Frage eines Verbots noch nicht stelle. Wenn die AfD gerichtlich gegen die Hochstufung vorgehe, sei die Einstufung noch nicht rechtskräftig. „Wir werden die nächsten Jahre immer wieder mit der Frage konfrontiert werden, wann wird die Entscheidung getroffen, zu welchem Ergebnis kommt das Gericht und kann die Höherstufung bestandskräftig in der Form auch operativ vollzogen werden.“ Erst auf Grundlage einer Gerichtsentscheidung könne man auch über ein Parteiverbot sprechen.

Welche Alternativen gibt es zu einem AfD-Verbot?

Der Publizist und Jurist Heribert Prantl wirbt dafür, rechtsextremen Politikern, wie beispielsweise Björn Höcke mit dem Artikel 18 des Grundgesetzes Grundrechte zu entziehen und die Wählbarkeit abzuerkennen. Das sei schneller möglich und einfacher zu handhaben als ein Parteiverbot, so Prantl.
Ein Aufkleber an der Tür eines Restaurants verbietet AfD-Anhängern oder AfD-Mitgliedern den Eintritt, im Stadtteil Kreuzberg.

Artikel 18 GGHeribert Prantl: Höcke mit „Grundrechtsverwirkung“ stoppen

10:56 Minuten14.01.2024
Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag.

GrundrechtsverwirkungWie man Björn Höcke von Wahlen ausschließen könnte

Die Beweissituation sei bei Artikel 18 GG leichter als bei einem Parteiverbot, sagt Prantl – weil man nur das „verfassungswidrige und systemstürzlerische Agieren“ von einzelnen Personen, und nicht von einer ganzen Partei, nachweisen müsse.
Insgesamt sind sich viele Experten und Politiker aber einig, dass die AfD nach der Hochstufung nicht mehr als normale Partei behandelt werden kann, wie es der CDU-Politiker Jens Spahn Mitte April – also vor der Hochstufung – mit Blick auf Ämtervergabe in Ausschüssen forderte.
AfD-Politiker Tino Chrupalla, Alice Weidel, Björn Höcke (v.l.n.r.).

Debatte nach Spahn-AussageWas ist der richtige Umgang mit der AfD?

AfD-Bundesvorsitzender Tino Chrupalla in hellblauen Anzug mit weißem Hemd vor blauem Hintergrund.

BundestagAfD-Chef Chrupalla: Vorstoß von Spahn ist richtig und wichtig

25:10 Minuten27.04.2025
So sagte Felor Badenberg von der CDU: „Als gesichert extremistische Gruppierung ist die AfD keine politische Partei wie jede andere. Insofern halte ich es für kaum denkbar, dass man AfD-Vertreter in repräsentative Funktionen bringt.“
Der Linken-Abgeordnete Jan von Aken geht noch einen Schritt weiter: „Ehrlich gesagt finde ich, dass eine offen rechtsextreme Partei in den Medien nicht mehr so viel Raum bekommen darf.“

LEAVE A RESPONSE

Your email address will not be published. Required fields are marked *